Wahlen
Hier finden Sie alle Informationen zu den anstehenden Wahlen in Kornwestheim.
Landtagswahl 2026
Die kommende Landtagswahl findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. Hier finden Sie alle Fragen und Antworten dazu.
Wer ist wahlberechtigt?
Sie dürfen wählen, wenn Sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Gerne gibt Ihnen das Bürgerbüro unter 07154-202-8040 Auskunft.
Darf ich als Auslandsdeutsche oder -deutscher wählen?
Wenn Sie Deutsche oder Deutscher sind, aber keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, sind Sie zur Landtagswahl nicht wahlberechtigt. Dasselbe gilt für Personen, die früher in Baden-Württemberg gewohnt haben und jetzt ein einem anderen Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland leben; in diesem Fall genügt auch eine verbliebende Nebenwohnung in Baden-Württemberg nicht.
Ich habe eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Was mache ich damit?
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über:
- den Wahltag und Wahlzeitraum,
- Ihre Wählernummer und den Wahlbezirk (Wahllokal),
- gegebenenfalls mit einem Vermerk, ob das Wahllokal barrierefrei (rollstuhlgerecht) ist.
Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung, Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis in Ihr Wahllokal mit.
Was mache ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Sollten Sie bis Sonntag, 15. Februar 2026, noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro im Rathaus, Jakob-Sigle Platz 1, 70806 Kornwestheim. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Nummer 07154-202-8040.
Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verlegt. Kann ich trotzdem im Wahllokal wählen?
Sie können Ihre Stimmabgabe auch ohne Wahlbenachrichtigung vornehmen, sofern Sie im richtigen Wahllokal sind. Dies können Sie im Vorfeld im Bürgerbüro 07154-202-8040 erfragen. In diesem Fall ist Ihr Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis zur Vorlage im Wahllokal zwingend notwendig.
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Hier (PDF / 275,9 KB) finden Sie ein Muster von dem Stimmzettel für die Landtagswahl.
Wie viele Stimmen habe ich?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei. Die Sitzverteilung im Landtag bestimmt sich nach der Zweitstimme.
Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein Kreuz (x) in den Kreis bei dem Wahlvorschlag eingetragen werden, der die Stimme erhalten soll. Möglich ist auch eine andere eindeutige Kennzeichnung.
Wie kann ich meine Stimmen vergeben?
Bei der Urnenwahl falten Sie den Stimmzettel nach der Stimmabgabe so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Es werden keine Wahlumschläge verwendet.
Wichtiger Hinweis: Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch nicht etwa durch Streichung von Personen. Sie dürfen auch keine Vorbehalte, beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze anfügen. Dies führt dazu, dass Ihre Stimme ungültig wird.
Was muss ich am Wahltag beachten?
Nehmen Sie am Wahltag, 8. März 2026, Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis ins Wahllokal mit. Anhand der Wahlbenachrichtigung können die Wahlhelfer kontrollieren, ob Sie sich im richtigen Wahllokal befinden. Dort erhalten Sie dann Ihren Stimmzettel. Die Wahllokale sind am 8. März 2026 von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Wann sind die Wahllokale geöffnet?
Kann ich auch wählen, wenn ich am Wahltag verhindert bin? Wie funktioniert die Briefwahl?
Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen gleich beantragen. Bitte geben Sie Ihre Antragsdaten (mit Wahlbezirk und Wählernummer) ein. Alternativ kann mit einem Smartphone der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gescannt und so direkt der vorausgefüllte Antrag geöffnet werden. Der Verwendung von Cookies muss zugestimmt werden, bei Verwendung des QR-Codes muss noch das Geburtsdatum ergänzt werden. In beiden Fällen brauchen Sie ihre Wahlbenachrichtigung.
Voraussichtlich ab Montag, 2. Februar 2026, können Sie persönlich im Wahlbüro des Bürgerbüros die Briefwahlunterlagen abholen und gegebenenfalls sofort wählen. Wer sich dazu entscheidet, sollte seine Wahlbenachrichtigung mitbringen.
Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt oder dessen Unterlagen in Empfang nimmt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (hierzu bitte auch die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung unterschreiben und ausfüllen). Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern dann innerhalb weniger Tage zugestellt. Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro, Zimmer 003, im Rathaus ist bis zum Freitag, 6. März 2026, 15:00 Uhr möglich.
Im Falle einer nachgewiesenen, plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines noch bis 15:00 Uhr am Wahltag selbst direkt im Bürgerbüro, Zimmer 003, gestellt werden.
Damit Ihre Stimme zählt, ist es ganz besonders wichtig, dass Sie die im unteren Teil des Wahlscheins vorgedruckte eidesstattliche Versicherung ausfüllen und unterschreiben. Ansonsten wird der Wahlbrief vom Briefwahlvorstand zurückgewiesen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden. Die Wahlbriefumschläge müssen spätestens am Wahltag bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Die Wahlbriefumschläge können Sie im Rathaus, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim, abgeben oder in jeden öffentlichen Briefkasten der Deutschen Post AG einwerfen. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Post AG portofrei versandt. Sendungen durch andere Postunternehmer und Sendungen aus dem Ausland müssen Sie frankieren.
Öffnungszeiten für die Abholung von Briefwahlunterlagen:
Montag: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr (Annahmeschluss 17:45 Uhr)
Dienstag: 7:30 – 13:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr (Annahmeschluss 16:45 Uhr)
Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr
Wie erfahre ich vom Wahlergebnis?
Wo finde ich weitere Informationen zu den Wahlen?
Hinweis Volksbegehren "XXL-Landtag verhindern"
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ durchgeführt. Die amtliche Bekanntmachung des Volksbegehrens mit ausführlichen Informationen und dem Wortlaut des dem Volksbegehren zu Grunde liegenden Gesetzentwurfs wurde in der Kornwestheimer Zeitung veröffentlicht.
Wer sich an diesem Volksbegehren beteiligen möchte, kann zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Raum 107 (Vorzimmer des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung) persönlich und ohne Voranmeldung vorstellig werden. Mitzubringen ist lediglich der Personalausweis.
Vergangene Wahlen
Bundestagswahl 2025
Die Wahlbeteiligung an der Bundestagswahl lag in Kornwestheim bei 82,53 %. Die Ergebnisse finden Sie hier.
Europa- und Kommunalwahl 2024
Die Ergebnisse der Europawahl, der Regionalversammlung, der Kreistagswahl sowie der Gemeinderatswahl finden Sie hier.
Landtagswahl 2021
Die Ergebnisse zu den Landtagswahlen in Kornwestheim finden Sie unter diesem Link.
