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Ausländeranliegen

Wiölkommensbroschüre und Antrag auf Niederlassungserlaubnis

Die Ausländerbehörde erteilt und verlängert auf Antrag die Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Aufenthaltszwecke.

Dazu zählen insbesondere

Studium

Erwerbstätigkeit

völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe

Familiennachzug

Erteilung der Niederlassungserlaubnis

Besuchervisa für Personen aus den Erdbebengebieten

Generell gelten die allgemeinen Vorgaben für die Erteilung eines Besuchervisums. Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Einladung einer Person muss der Antrag – bestehend aus Verpflichtungserklärung (PDF / 270,4 KB), der Belehrung (PDF / 53,8 KB) und dem Merkblatt (PDF / 226,2 KB) – vollständig ausgefüllt werden. Es werden eine Arbeitgeberbescheinigung (PDF / 17,8 KB) sowie die letzten 3 Lohnabrechnungen benötigt. Zur besseren Bearbeitung für Rückfragen ist die Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse im Antragsformular hilfreich.

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann nur von demjenigen erfolgen, der das Einkommen bezieht. Dieses muss ausreichen, um die Gäste während des Aufenthalts unterhalten zu können. Grundsätzlich ist für jeweils eine Person eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Ausgenommen hiervon sind Ehepartner und minderjährige Kinder. Sie können gemeinsam in einem Formular angegeben werden. Ein Besuchsvisum wird längstens für 90 Tage ausgestellt und vermittelt kein Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt im Bundesgebiet.

Zur Bearbeitung Ihres Antrags schicken Sie uns die vollständigen Unterlagen an auslaenderamt@kornwestheim.de. Nach Antragsprüfung werden wir uns mit Ihnen zwecks eines Termins in Verbindung setzen.

Die Ausländerbehörde beurkundet Verpflichtungserklärungen (PDF / 270,4 KB)(Merkblatt (PDF / 226,2 KB)), die Personen abgeben, die visumspflichtige ausländische Staatsangehörige einladen möchten. Sie überwacht die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts von ausländischen Staatsangehörigen. Bei unrechtmäßigem Aufenthalt leitet sie die Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung ein. Für die Einbürgerung (PDF / 928,9 KB) nach §10 Staatsangehörigkeitsgesetz können Sie sich an das Landratsamt Ludwigsburg wenden. Den Antrag auf Einbürgerung finden Sie bereits hier (PDF / 232,7 KB)

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir Ihnen online einen Termin zu vereinbaren. Gerne können Sie auch im Rathaus am Touchscreen vor dem Ausländeramt Termine für die Zeiten montags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr buchen.

Termin vereinbaren

Öffnungszeiten

Mo - Fr 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mo 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Kontakt

Ausländeramt
Telefon 07154 202-89503

Weitere Ansprechparter/-innen finden Sie hier