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Grundstücke und Baugebiete

Die Stadt Kornwestheim hat sich mit ihrer Lage vor den Toren der Landeshauptstadt Stuttgart zu einem attraktiven Wohnstandort entwickelt. Der Anschluss an das S-Bahn-Netz, die vielfältigen Betreuungsangebote für Kinder, die Schullandschaft, die alle Schularten umfasst, sowie die breit gefächerten Angebote in den Bereichen Kultur und Sport bieten eine hohe Wohnqualität.

Blick über Kornwestheim vom Rathausturm Richtung Südwesten, im Vordergrund das Wohngebiet "Stotz"

Auf dieser Seite informieren wir Sie, welche Wohnbaugrundstücke derzeit zum Verkauf stehen und über das Baulückenkataster der Stadt Kornwestheim.

Wohnbaugrundstücke

Wir bedauern, dass wir momentan keine Wohnbaugrundstücke anbieten können. Schauen Sie daher in regelmäßigen Abständen einfach wieder vorbei oder informieren Sie sich bei den hier genannten Ansprechpartnern.

Baulückenkataster

Die Stadt Kornwestheim verfolgt seit vielen Jahren das Ziel der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.

Die Nutzung innerstädtischer Potenziale reicht dabei von der Entwicklung ehemals gewerblich genutzter Flächen (Stotz, Kreidler, etc) bis hin zur Konversion ehemaliger Kasernenareale (Ludendorff, Wilkin, Pattonville).

Weiteres Instrument zur Reaktivierung und Mobilisierung innerstädtischer Potenziale und der Sicherstellung eines möglichst schonenden Umgangs mit vorhandenen Freiflächen ist die Aufstellung und Veröffentlichung eines Baulückenkatasters auf der Grundlage von § 200 Absatz 3 des Baugesetzbuches.

Das Kataster führt sowohl städtische als auch private Flurstücke auf und soll Bauwilligen, Architekten und Maklern als Entscheidungshilfe dienen.

Dargestellt sind hier neben der Lage des Grundstücks auch die Messgehalte der Flurstücke sowie Angaben zu planungsrechtlichen Vorgaben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Einzeleigentümer namentlich nicht genannt. Für die „klassische Baulücke“ gilt, dass die äußere Erschließung und Infrastruktur in ausreichendem oder nur geringfügig zu ergänzendem Umfang vorhanden ist und keine oder nur geringe bodenordnende Maßnahmen erforderlich werden. Planungs- oder bauordnungsrechtliche Ansprüche können aus dem Baulückenkataster nicht abgeleitet werden.

Im Rahmen der letzten Aktualisierung des Baulückenkatasters im Jahr 2015 äußerten sämtliche angeschriebenen Grundstückseigentümer gegenüber der Stadt Kornwestheim weder Bebauungs- noch Verkaufsabsichten. Hintergrund dieser "privaten Bevorratung" ist in den meisten Fällen die Absicht, die Grundstücke an die Nachkommen weiterzugeben.
In den letzten Jahren konnte der ohnehin geringe Bestand an Baulücken weiter reduziert werden (Stand: Februar 2020). 

Kontakt

Herr Frank Hönes

Leitung Abteilung Steuern und Liegenschaften

Telefon 07154 202-8131
Gebäude Rathaus