Konzeptionen
Einzelhandelskonzept
Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 25.02.2016 ein gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept - im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB - verabschiedet. Mit der räumlichen Abgrenzung der jeweiligen Versorgungsbereiche sowie einer ortsspezifischen Sortimentsliste sind die wesentlichen Rahmenbedingungen des Einzelhandelskonzepts der Stadt Kornwestheim formuliert. Weiterer Kernpunkt des Konzepts sind die formulierten Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung in Kornwestheim.
Übergeordnetes Ziel des Konzepts ist die Erhaltung der wohnortnahen Lebensmittelversorgung und eines funktionsfähigen, gegliederten Zentrengefüges der Gesamtstadt als tragfähiges Gerüst der zukünftigen Entwicklung. Dabei soll v.a. der zentrale Innenstadtbereich vor schädlichen Entwicklungen geschützt werden, gleichzeitig aber eine angemessene Entwicklung des Einzelhandels an geeigneten, städtebaulich integrierten Standorten weiter ermöglicht werden.
Die Konzeption selbst entfaltet zunächst keine Rechtswirkung. Die rechtliche Verbindlichkeit wird erst durch Bebauungspläne, die die Konzeptinhalte in Planungsrecht umsetzen, erzielt.
Vergnügungsstättenkonzept
Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 19.07.2016 ein gesamtstädtisches Vergnügungsstättenkonzept - im Sinne eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB - verabschiedet. Da von Vergnügungsstätten (z.B. Spielhallen oder bestimmte Arten von Wettbüros) negative städtebauliche Auswirkungen, wie z.B. Verdrängungseffekte in zentralen Einkaufslagen städtebauliche Fehlentwicklungen bzw. eine Verschlechterung der Gebietsqualität („Trading-Down-Effekt“) Störungen des sensiblen Bodenpreisgefüges in Gewerbegebieten ausgehen können, soll zukünftig auf Grundlage dieser Konzeption eine sinnvolle und konfliktfreie Verteilung dieser Einrichtungen im Stadtgebiet gesteuert und ermöglicht werden.
Die Konzeption selbst entfaltet zunächst keine Rechtswirkung. Die rechtliche Verbindlichkeit wird erst durch Bebauungspläne, die die Konzeptinhalte in Planungsrecht umsetzen, erzielt.