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Wohngeld und Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer nach der Landeswohnraumgesetz geförderten Wohnung (Sozialwohnung) in Baden-Württemberg. Er ist ein Jahr lang gültig. Je nach Art und Umfang der Wohnraumförderung können unterschiedliche Einkommensgrenzen gelten.

Wohngeld

Wohngeld nennt man die finanzielle Unterstützung, die einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger für ihre Wohnkosten erhalten. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens gezahlt.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

  • Die Anzahl der Personen, die zum Haushalt gehören
  • Die Höhe des Haushaltseinkommens
  • Die Höhe er zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung

Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet. Er sollte rechtzeitig gestellt werden, da die Leistung erst ab Beginn des Monats der Antragstellung erfolgt. Der Wohngeldantrag kann beim Fachbereich Recht, Sicherheit und Ordnung gestellt werden.

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Kontakt

Herr Guido Brodführer

Sachbearbeiter Wohngeld

Telefon 07154 202-8067
Gebäude Rathaus
Raum 038