Wohngeld und Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer nach der Landeswohnraumgesetz geförderten Wohnung (Sozialwohnung) in Baden-Württemberg. Er ist ein Jahr lang gültig. Je nach Art und Umfang der Wohnraumförderung können unterschiedliche Einkommensgrenzen gelten.
Wohngeld
Wohngeld nennt man die finanzielle Unterstützung, die einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger für ihre Wohnkosten erhalten. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens gezahlt.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach verschiedenen Faktoren:
- Die Anzahl der Personen, die zum Haushalt gehören
- Die Höhe des Haushaltseinkommens
- Die Höhe er zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung
Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet. Er sollte rechtzeitig gestellt werden, da die Leistung erst ab Beginn des Monats der Antragstellung erfolgt. Der Wohngeldantrag kann beim Fachbereich Recht, Sicherheit und Ordnung gestellt werden.