Standesamt
Von der Geburt bis zum Tod begleitet das Standesamt den Lebensweg eines jeden Menschen. Bei der standesamtlichen Trauung werden wir in der Öffentlichkeit am stärksten wahrgenommen, aber wir sind auch in allen anderen personenstandsrechtlichen Angelegenheiten für Sie da.
Insbesondere sind wir Ihr Ansprechpartner für:
- Auskunft und Vorinformation über die Beibringung der Unterlagen zur Eheschließung
- Anmeldung einer Eheschließung
- Eheschließungen
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen
- Erklärung zur Namensführung in der Ehe und nach Auflösung der Ehe
- Ausstellung von Personenstandsurkunden
- Überprüfung einer ausländischen Personenstandsurkunde
- Ahnenforschung
- Anzeige einer Geburt
- Erklärung über die Anerkennung einer Vater- und Mutterschaft
- Erklärung zur Namenserteilung eines Kindes
- Anzeige eines Sterbefalles
- Antrag auf Nachbeurkundung einer Geburt, einer Eheschließung, eines Sterbefalls im Ausland
- Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft Kirchenaustrittserklärungen
- Erklärung über die Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen
- Erklärung zur Namensführung (Angleichungserklärung) nach Einbürgerung oder von Vertriebenen und Spätaussiedlern
Neben den personenstandsrechtlichen Aufgaben sind wir zuständig für Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz und für die Bestattungsanordnungen, wenn keine bestattungspflichtigen Angehörigen vorhanden sind.
Trautermine im Rathaus
Für Samstagstrauungen ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten