Wahlen
Hier finden Sie alle Informationen zu den anstehenden Wahlen in Kornwestheim.
Vorgezogene Bundestagswahl 2025
Alle wichtigen Informationen rund um diese vier Wahlen finden Sie in unserem nachfolgenden FAQ:
Wann findet die Wahl statt?
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle Personen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsbürgschaft haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Gerne gibt Ihnen das Bürgerbüro unter 07154-202-8040 Auskunft.
Darf ich als Auslandsdeutsche oder -deutscher wählen?
Wenn Sie Deutsche oder Deutscher sind, aber keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, sind Sie unter bestimmten Voraussetzungen wahlberechtigt. Sie müssen jedoch einen Antrag stellen, um ins Wählerverzeichnis eingetragen zu werden. Zuständig ist die Gemeinde in Deutschland, in der Sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.
Ich habe eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Was mache ich damit?
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über:
- den Wahltag und Wahlzeitraum,
- Ihre Wählernummer und den Wahlbezirk (Wahllokal),
- gegebenenfalls mit einem Vermerk, ob das Wahllokal barrierefrei (rollstuhlgerecht) ist.
Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung, Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis in Ihr Wahllokal mit. Dies beschleunigt den Ablauf im Wahllokal.
Was mache ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Sollten Sie bis zum 2. Februar 2025 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro im Rathaus, Jakob-Sigle Platz 1, 70806 Kornwestheim. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Nummer 07154-202-8040.
Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verlegt. Kann ich trotzdem im Wahllokal wählen?
Sie können Ihre Stimmabgabe auch ohne Wahlbenachrichtigung vornehmen, sofern Sie im richtigen Wahllokal sind. Dieses können Sie im Vorfeld im Bürgerbüro telefonisch unter der Nummer 07154-202-8040 erfragen. In diesem Fall ist Ihr Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis zur Vorlage im Wahllokal zwingend notwendig.
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Wie viele Stimmen habe ich?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.
Um jeden Zweifel auszuschließen, sollte bei der Stimmabgabe ein Kreuz (x) in den Kreis bei dem Wahlvorschlag eingetragen werden, der die Stimme erhalten soll. Möglich ist auch eine andere eindeutige Kennzeichnung.
Wie kann ich meine Stimmen vergeben?
Bei der Urnenwahl falten Sie den Stimmzettel nach der Stimmabgabe so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Es werden keine Wahlumschläge verwendet.
Wichtiger Hinweis: Der Wahlvorschlag, für den die Stimme abgegeben wird, darf nicht geändert werden, also auch nicht etwa durch Streichung von Personen. Sie dürfen auch keine Vorbehalte, beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze anfügen. Dies führt dazu, dass Ihre Stimme ungültig wird.
Was muss ich am Wahltag beachten?
Nehmen Sie am Wahltag, 23. Februar 2025, Ihre Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. den Identitätsausweis ins Wahllokal mit. Anhand der Wahlbenachrichtigung können die Wahlhelferinnen und -helfer kontrollieren, ob Sie sich im richtigen Wahllokal befinden. Dort erhalten Sie dann Ihren Stimmzettel.
Wann sind die Wahllokale geöffnet?
Kann ich auch wählen, wenn ich am Wahltag verhindert bin? Wie funktioniert die Briefwahl?
Aufgrund der engen Taktung wird voraussichtlich nur ein sehr kurzes Zeitfenster von rund 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen zur Verfügung stehen. Angesichts der knappen Zeit und der Postlaufzeiten für den Hin- und Rückversand der Briefwahlunterlagen weist die Stadt Kornwestheim hinweisen, dass die Unterlagen, wenn möglich, vor Ort abgeholt oder die Wahl im Wahllokal erfolgen soll.
Damit Ihre Stimme zählt, ist es ganz besonders wichtig, dass Sie die im unteren Teil des Wahlscheins vorgedruckte eidesstattliche Versicherung ausfüllen und unterschreiben. Ansonsten wird der Wahlbrief vom Briefwahlvorstand zurückgewiesen.
Öffnungszeiten für die Abholung von Briefwahlunterlagen:
Montag: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr (Annahmeschluss 17:45 Uhr)
Dienstag: 7:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr (Annahmeschluss 16:45 Uhr)
Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr
Wie kann ich die Briefwahl beantragen?
Ihre Briefwahlunterlagen können Sie hier beantragen. Bitte geben Sie Ihre Antragsdaten (mit Wahlbezirk und Wählernummer) ein. Alternativ kann mit einem Smartphone der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gescannt und so direkt der vorausgefüllte Antrag geöffnet werden. Der Verwendung von Cookies muss zugestimmt werden, bei Verwendung des QR-Codes muss noch das Geburtsdatum ergänzt werden. In beiden Fällen brauchen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung.
Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern dann innerhalb weniger Tage zugestellt. Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro, Zimmer 001, im Rathaus ist bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, möglich. Beginn des Briefwahlversands ist voraussichtlich am Freitag, 7. Februar 2025.
Bitte beachten Sie, dass Sie Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden. Der Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Die roten und gelben Wahlbriefumschläge können Sie im Rathaus, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim, abgeben oder in jeden öffentlichen Briefkasten der Deutschen Post AG einwerfen. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Post AG portofrei versandt. Sendungen durch andere Postunternehmer und Sendungen aus dem Ausland müssen Sie frankieren.
Wichtiger Hinweis: Ab Montag, 10. Februar 2025, können Sie persönlich im Wahlbüro des Bürgerbüros die Briefwahlunterlagen abholen und gegebenenfalls sofort vor Ort wählen. Wer sich dazu entscheidet, sollte seine Wahlbenachrichtigung mitbringen.
Ich möchte den Wahlscheinantrag für eine andere Person stellen. Geht das?
Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt oder dessen Unterlagen in Empfang nimmt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist (hierzu bitte auch die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung unterschreiben und ausfüllen). Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Was passiert, wenn ich kurzfristig erkrankt bin?
Im Falle einer nachgewiesenen, plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines noch bis 15:00 Uhr am Wahltag direkt im Bürgerbüro, Zimmer 003, gestellt werden.
Weitere Informationen zur Briefwahl gibt es im Wahlbüro des Bürgerbüros und unter der Telefonnummer 07154-202-8040.
Wie erfahre ich vom Wahlergebnis?
Wo finde ich weitere Informationen zu den Wahlen?
Weitere Informationen und Videos zum Thema Wahlen finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung und bei der Bundeswahlleiterin.
Die Amtliche Bekanntmachung (PDF / 46,9 KB) zum Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis ist am 18. Januar 2025 erschienen.
Europa- und Kommunalwahlen 2024
Die Ergebnisse der Europawahl, der Regionalversammlung, der Kreistagswahl sowie der Gemeinderatswahl finden Sie hier.
Vergangene Wahlen
Landtagswahl 2021
Die Ergebnisse zu den Landtagswahlen in Kornwestheim finden Sie unter diesem Link.