Schornsteinfeger
Das Schornsteinfegerwesen
Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten können alle Betriebe ausführen, die mit einem Schornsteinfegergewerbe in die Handwerksrolle eingetragen sind.
Es gibt sogenannte Kehrbezirke. Die Kehrbezirksinhaber heißen „Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger“. Sie führen das Kehrbuch, nehmen Feuerstättenschauen und Bauabnahmen in ihrem Kehrbezirk vor und erlassen Feuerstättenbescheide. In welchem Kehrbezirk sich Ihr Gebäude befindet und wer der für Sie zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist, finden Sie auf der Homepage des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks (siehe weitere Informationen).
Weitere Informationen zu den Neuregelungen im Schornsteinfegerwesen sowie zum Schornsteinfegerwesen im Allgemeinen erhalten Sie beim Landkreis Ludwigsburg.
Der Fachbereich Planen und Bauen wird tätig, wenn die vom Schornsteinfeger festgestellten Mängel nicht innerhalb der von ihm gesetzten Frist behoben werden bzw. die Behebung dem Schornsteinfeger nicht mitgeteilt wird.
Darüber hinaus ist der Fachbereich Planen und Bauen Ansprechpartner:
- bei der Abnahme genehmigungspflichtiger und kenntnisgabepflichtiger Feuerstätten (§ 67 Abs. 5 LBO)
- als Immissionsschutzbehörde nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BISchV)