Haushalt und Finanzen
Allgemeine Informationen
Jede Gemeinde, jede Stadt muss ihre Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen schon vor Beginn des Haushaltsjahres berechnen können. Die Grundlage hierfür ist der städtische Haushaltsplan.
Der outputorientierte Haushaltsplan stellt dar, welche Ergebnisse und Ziele erreicht werden sollen und welche Ressourcen dafür eingesetzt bzw. benötigt werden. Und er dient als Information für die Bürger aus welchen Quellen die zur Verfügung stehenden Erträge und Einzahlungen kommen.
Die Gemeinderäte bestimmen letztendlich, was in den Haushaltsplan aufgenommen wird. Damit sich jeder ein Bild über den Entscheidungsfindungsprozess machen kann, sind die Sitzungen des Gemeinderats, in denen der Haushaltsplan beraten und beschlossen wird, öffentlich. Das heißt also: Über die Verwendung öffentlicher Gelder wird öffentlich entschieden.
Doppischer Haushaltsplan
Die Stadt Kornwestheim hat zum 01.01.2013 von der kameralistischen Buchführung auf das gesetzlich geforderte Neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umgestellt und somit 2013 den ersten doppischen Haushaltsplan aufgestellt.
Ergebnishaushalt
Im Ergebnishaushalt sind alle Erträge und Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit veranschlagt sowie Abschreibungen aus Investitionen.
Um die Vielzahl von städtischen Einrichtungen finanzieren zu können, ist ein großer Unterhaltungs- und ein dementsprechender Personalaufwand nötig. So machen z. B. die Betriebs- und Personalaufwendungen einen großen Teil der Aufwendungen des Ergebnishaushalts aus. Diese Aufwendungen müssen durch Erträge refinanziert werden, wobei Steuern eine Hauptertragsquelle bilden.
Das NKHR hat u.a. das Ziel, dass jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen durch entsprechende Abgaben und Entgelte ersetzen soll, um nicht künftige Generationen damit zu belasten. Um dieses Prinzip der Generationengerechtigkeit umsetzen zu können gibt es eine Systematik zum Haushaltsausgleich, die im Idealfall durch die Deckung der ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge erreicht wird. Ausnutzung von Sparmöglichkeiten, Verwendung von Ergebnisrücklagen oder von Überschüssen aus Sonderergebnissen, Vortrag von Fehlbeträgen oder schlussendlich die Verrechnung eines Fehlbetrags mit dem Basiskapital (auch Eigenkapital) sind weitergehende Schritte zum Ausgleich.
Finanzhaushalt
Im Finanzhaushalt sind neben den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auch die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit aufgeführt. Zu Investitionstätigkeiten gehören u.a. der Erwerb von beweglichen Vermögen über 410 EUR netto, der Erwerb von Grundvermögen, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen.
Auf der Einnahmenseite stehen die Mittel zur Finanzierung dieser Ausgaben, also auch die Schulden der Stadt, wenn Maßnahmen durch Kredite finanziert werden müssen.
Der durch die Gegenüberstellung der Einzahlungen und Auszahlungen entstehende Liquiditätsüberschuss oder –bedarf wird anschließend mit dem vorhandenen Gesamtbestand an liquiden Mitteln der Stadt verrechnet.
Ergebnis- und Finanzhaushalt sind wiederum in Teilhaushalte (THH), Produktbereiche, -gruppen und einzelne Produkte untergliedert. Die Teilhaushalte wurden nach der örtlichen Organisation gebildet und vereinen damit Fach- und Ressourcenverantwortung:
Teilhaushalte
- THH 1: Steuerung, Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit
- THH 2: Kinder, Jugend, Bildung
- THH 3: Kultur und Sport
- THH 4: Recht, Sicherheit und Ordnung
- THH 5: Organisation und Personal
- THH 6: Gebäudemanagement
- THH 7: Finanzen und Beteiligungen
- THH 8: Planen und Bauen
- THH 9: Tiefbau und Grünflächen
- THH 10: Allgemeine Finanzwirtschaft
- THH 11: Rechnungsprüfung
- THH 12: Umwelt- und Klimaschutz
Kameralistische Buchführung
Im kameralen Haushaltswesen, welches „nur“ die Liquiditätsrechnung pro Jahr abbildete, gab es eine Gliederung in einen Verwaltungs- und einen Vermögenshaushalt. Im Verwaltungshaushalt waren alle laufenden Einnahmen und Ausgaben dargestellt und im Vermögenshaushalt alle investiven Maßnahmen. Beide Abschnitte des Haushaltsplans wurden wiederum in 10 "Einzelpläne" (EP) unterteilt. In diesen waren jeweils Einnahmen und Ausgaben nach Sachgebieten aufgeführt.
Einzelpläne
Wie entsteht ein Haushaltsplan?
- Anmeldung des Mittelbedarfs der städtischen Fachbereiche bei der Stadtkämmerei (zuständiger Fachbereich für die Finanzen)
- Ermittlung des gesamten Ressourcenbedarfs, Suche nach Einsparungsmöglichkeiten, Feststellung der möglichen Erträge und Einzahlungen und Erarbeitung eines Haushaltsplanentwurfs durch die Kämmerei.
- Budgetgespräche zusammen mit den jeweiligen Fachbereichen.
- Der Haushaltsplanentwurf wird in den Gemeinderat zur Beratung eingebracht.
- Vorberatung des Haushalts in den Ausschüssen des Gemeinderats und im Schulbeirat.
- Beratung und Beschlussfassung durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung.
- Nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium in Stuttgart (als Aufsichtsbehörde) öffentliche Bekanntmachung und Auslegung. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, den Haushaltsplan einzusehen.
Haushaltspläne
Der Nachtragsplan für das Jahr 2024/2025
Am 17.10.2024 hat der Gemeinderat die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2024 und 2025 beschlossen.
In 2024 verbessert sich das Gesamtergebnis um 10.697.300 EUR von 3.137.200 EUR auf 13.834.500 EUR. Insgesamt würde sich durch den Nachtragsplan 2024 die Änderung des Finanzierungsmittelbestandes von –30.847.100 EUR auf
–24.270.500 EUR verändern, also eine Verbesserung von 6.576.600 EUR ergeben.
In 2025 verbessert sich das Gesamtergebnis um 37.900 EUR von -321.700 EUR auf -283.800 EUR. Insgesamt würde sich durch den Nachtragsplan 2025 die Änderung des Finanzierungsmittelbestandes von -36.697.700 EUR auf -37.073.100 EUR verändern, also eine Verschlechterung von 375.400 EUR ergeben.
Wir haben für Sie den Nachtragsplan 2024/2025 im Downloadbereich zum Herunterladen bereitgestellt.
Der Doppelhaushalt für die Jahre 2024/2025
Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 25. Januar 2024 in öffentlicher Sitzung den Haushaltsplan für die Jahre 2024 und 2025 verabschiedet.
Im 2025 entsteht ein negatives Saldo, welches vor allem der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs geschuldet ist und von der Stadt Kornwestheim nicht beeinflusst werden kann. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich kann im Jahr 2025 dennoch problemlos gewährleistet werden, da ausreichend hohe Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses aus Vorjahren zur Verfügung stehen.
Die außerordentlichen Erträge entstehen vorwiegend aus der Differenz von erzieltem Verkaufspreis und dem hinterlegten Buchwert der Vermögensgegenstände, welche die Stadt Kornwestheim zu veräußern plant. Vorwiegend handelt es sich hierbei um Grundstücke.
Das Gesamtergebnis liegt somit in 2024 bei 3.137.200 EUR und in 2025 bei -321.700 EUR.
Der Finanzhaushalt enthält einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 7.073.900 EUR im Jahr 2024 und 2.333.500 EUR im Jahr 2025.
Die Schwerpunkte sind hierbei v.a. das Bauvorhaben Schulbauentwicklung Campus Ost, der Abbruch und Neubau der Großen-Pflugfelder-Brücke, Straßenbaumaßnahmen sowie der allgemeine Grundstücksverkehr. Sowohl im Haushaltsjahr 2024 wie auch in 2025 sind zur Investitionsfinanzierung keine Kredite geplant. Die dadurch entstehende Reduzierung des Finanzmittelbestandes in Höhe von insgesamt 67,5 Mio. EUR kann durch die vorhandene Liquidität gedeckt werden.
Wir haben für Sie den Doppelhaushalt für die Jahre 2024/2025 im Downloadbereich zum herunterladen bereitgestellt.
Die Haushaltsrede des Oberbürgermeisters und die Reden der Fraktionen zur Generaldebatte finden Sie finden Sie in der Anlage des Haushaltsplanes.
Der Nachtragsplan für das Jahr 2023
Am 26.01.2023 hat der Gemeinderat die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 beschlossen.
Das bisher ausgewiesene negative Gesamtergebnis in Höhe von -308.400 EUR verschlechtert sich um -14.297.100 EUR auf einen Fehlbetrag von -14.605.500 EUR. Der Finanzierungsmittelbestand wird statt um -11.419.000 EUR um -24.024.000 EUR abschmelzen - somit werden 12,6 Mio. EUR mehr an liquiden Mitteln benötigt, um den Finanzhaushalt auszugleichen.
Wie bereits in den Nachtragsplänen 2020 und 2021 ist die Entwicklung im Wesentlichen auf die anhaltende Corona-Pandemie und des Weiteren auf die Energiekrise zurückzuführen.
Wir haben für Sie den Nachtragsplan 2023 im Downloadbereich zum Herunterladen bereitgestellt.
Der Nachtragsplan für die Jahre 2022/2023
Am 21.07.2022 hat der Gemeinderat die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022-2023 beschlossen.
Wesentlicher Bestandteil des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2022-2023 sind die geänderten Stellenpläne für 2022 und 2023. Das Zahlenwerk selbst hat sich in Bezug auf den Ergebnis- und Finanzhaushalt und die Investitionsmaßnahmen für die Jahre 2022 und 2023 nicht geändert.
Wir haben für Sie den Nachtragsplan 2022-2023 im Downloadbereich zum Herunterladen bereitgestellt.
Der Doppelhaushalt für die Jahre 2022/2023
Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 16. Dezember 2021 in öffentlicher Sitzung den Haushaltsplan für die Jahre 2022-2023 verabschiedet.
In den Jahren 2022 und 2023 entsteht ein negatives Saldo, welches vor allem der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs geschuldet ist und von der Stadt Kornwestheim nicht beeinflusst werden kann. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich kann in den Jahren 2022 und 2023 dennoch problemlos gewährleistet werden, da ausreichend hohe Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses aus Vorjahren zur Verfügung stehen.
Die außerordentlichen Erträge entstehen vorwiegend aus der Differenz von erzieltem Verkaufspreis und dem hinterlegten Buchwert der Vermögensgegenstände, welche die Stadt Kornwestheim zu veräußern plant. Vorwiegend handelt es sich hierbei um Grundstücke.
Das Gesamtergebnis liegt somit in 2022 bei 495.700 EUR und in 2023 bei -308.400 EUR.
Der Finanzhaushalt enthält einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 865.400 EUR im Jahr 2022 und -2.364.800 EUR im Jahr 2023.
Die Schwerpunkte sind hierbei v.a. die Bauvorhaben der Schulbauentwicklung Campus Ost und Campus Mitte/West, Abbruch und Neubau der Großen-Pflugfelder-Brücke, Restausbau des W&W-Campus inklusive Kreisverkehr, Neu-und Ausbau von Radwegen, Straßenbaumaßnahmen, sowie der allgemeine Grundstücksverkehr. Sowohl im Haushaltsjahr 2022 wie auch in 2023 sind zur Investitionsfinanzierung keine Kredite geplant. Die dadurch entstehende Reduzierung des Finanzmittelbestandes in Höhe von insgesamt 23,5 Mio. EUR kann durch die vorhandene Liquidität gedeckt werden.
Wir haben für Sie den Doppelhaushalt für die Jahre 2022/2023 im Downloadbereich zum herunterladen bereitgestellt.
Die Haushaltsrede der Oberbürgermeisterin und die Reden der Fraktionen zur Generaldebatte finden Sie finden Sie in der Anlage des Haushaltsplanes.
Der Nachtragsplan für das Jahr 2021
Am 15. Juli 2021 hat der Gemeinderat die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2021 beschlossen.
Das bisher ausgewiesene negative Gesamtergebnis in Höhe von -5.051.300 EUR verschlechtert sich um -5.977.100 EUR auf einen Fehlbetrag von -11.028.400 EUR (-118 %). Der Finanzierungsmittelbestand wird statt um 14.016.600,00 EUR um 25.807.800 EUR abschmelzen - somit werden 11.791.200 EUR mehr an liquiden Mittel benötigt, um den Finanzhaushalt auszugleichen. Wie bereits beim Nachtragsplan 2020 ist die Entwicklung im Wesentlichen auf die anhaltende Corona-Pandemie zurückzuführen.
Die Stadt kann aufgrund zwei Konsolidierungsrunden in den Jahren 2015 und 2017 auf hohe Ergebnis- und Liquiditätsrücklagen zuückgreifen und ist in der Lage zumindest für den Zeitraum des Doppelhaushaltes weiterhin genehmigungsfähige Haushaltspläne vorzulegen ohne dabei Schulden aufnehmen zu müssen.
Die Liquidität liegt derzeit bei 42.837.776 EUR und die Ergebnisrücklage bei 43.696.848 EUR zum Jahresende 2021.
Wir haben für Sie den Nachtragsplan 2021 im Downloadbereich zum herunterladen bereitgestellt.
Der Nachtragsplan für das Jahr 2020
Am 16. Juli 2020 hat der Gemeinderat die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020 beschlossen.
Das bisher ausgewiesene negative Gesamtergebnis in Höhe von -222.600 EUR verschlechtert sich um -10.612.400 EUR auf einen Fehlbetrag von -10.835.000 EUR. Der Finanzierungsmittelbestand wird statt um 8.275.300 EUR um 16.162.700 EUR abschmelzen - somit werden 7,9 Mio. EUR mehr an liquiden Mittel benötigt, um den Finanzhaushalt auszugleichen.
Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen.
Nach zwei Konsolidierungsrunden in den Jahren 2015 und 2017 kann die Stadt auf hohe Ergebnis- und Liquiditätsrücklagen zurückgreifen und ist in der Lage zumindest für den Zeitraum des Doppelhaushaltes weiterhin genehmigungsfähige Haushaltspläne vorzulegen ohne dabei Schulden aufnehmen zu müssen.
Wir haben für Sie den Nachtragsplan 2020 im Downloadbereich zum herunterladen bereitgestellt.
Der Doppelhaushalt für die Jahre 2020/2021
Der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim hat am 17. Dezember 2019 in öffentlicher Sitzung den Haushaltsplan für die Jahre 2020-2021 verabschiedet.
In den Jahren 2020 und 2021 entsteht ein negatives Saldo, welches vor allem der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs geschuldet ist und von der Stadt Kornwestheim nicht beeinflusst werden kann. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich kann in den Jahren 2020 und 2021 dennoch problemlos gewährleistet werden, da ausreichend hohe Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses aus Vorjahren zur Verfügung stehen.
Die außerordentlichen Erträge entstehen vorwiegend aus der Differenz von erzieltem Verkaufspreis und dem hinterlegten Buchwert der Vermögensgegenstände, welche die Stadt Kornwestheim zu veräußern plant. Vorwiegend handelt es sich hierbei um Grundstücke.
Das Gesamtergebnis liegt somit in 2020 bei -222.600 EUR und in 2021 bei -5.051.300 EUR.
Der Finanzhaushalt enthält einen Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 3.039.000 EUR im Jahr 2020 und -2.959.700 EUR im Jahr 2021.
Die Schwerpunkte sind hierbei v.a. die Bauvorhaben der Grundschule Pattonville, Neubau der Kindertageseinrichtung ESG-Gelände, Straßenbaumaßnahmen, sowie der allgemeine Grundstücksverkehr. Sowohl im Haushaltsjahr 2020 wie auch in 2021 sind zur Investitionsfinanzierung keine Kredite geplant. Die dadurch entstehende Reduzierung des Finanzmittelbestandes in Höhe von insgesamt 22,2 Mio. EUR kann durch die vorhandene Liquidität gedeckt werden.
Wir haben für Sie den Doppelhaushalt für die Jahre 2020/2021 im Downloadbereich zum herunterladen bereitgestellt.
Die Haushaltsrede der Oberbürgermeisterin und die Reden der Fraktionen zur Generaldebatte finden Sie in der Anlage des Haushaltsplanes.