Leistungen

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Anwohnerparkausweis beantragen

Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt.

Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Zuständige Stelle

Der Bewohnerausweis kann per Mail (sicherheit_ordnung@kornwestheim.de)
oder beim Team Sicherheit, Ordnung und Verkehr beantragt werden.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
  • Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
    Wenn das Fahrzeug auf einen anderen Halter zugelassen ist, benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.

Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.

Verfahrensablauf

Sie können den Anwohnerparkausweis schriftlich oder per E-Mail beantragen. Bei einem Besuch der zuständigen Stelle vor Ort und nach positiver Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie direkt den Parkausweis.

Wenn Sie den Antrag per E-Mail verschicken, wird Ihnen nach positiver Prüfung Ihrer Antragsdaten und nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen der Bewohnerparkausweis per Post zugeschickt. Die Gebührenverrechnung erfolgt per Gebührenbescheid.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie Ihres Fahrzeugscheins oder die Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • wenn eine andere Person den Antrag stellt: Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin
  • Antragsformular
  • Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist: Bestätigung des Halters, dass das Fahrzeug
    Ihnen dauerhaft zur Nutzung überlassen ist
  • Wenn Sie das Fahrzeug einer Car-Sharing Organisation nutzen: Nachweis der Mitgliedschaft

Kosten

Die Gebühren für den Anwohnerparkausweis variieren je nach Ausstellungsdauer.

Rechtsgrundlage

Termin vereinbaren

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Annahmeschluss:
17:45 Uhr
Di 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

nach Vereinbarung:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

nach Vereinbarung:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Annahmeschluss:
16:45 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten, muss an manchen Tagen schon vor Ablauf der Öffnungszeiten die Ausgabe der Wartemarken beendet werden.

Parken

Gegenüber dem Rathaus in der Tiefgarage Marktplatz/Kulturzentrum (Stuttgarter Straße) parken Sie von 06:00 – 02:00 Uhr kostenlos.