Leistungen

Leistungen

Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung
  • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
    (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

Kosten

Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

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Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Annahmeschluss:
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Di 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

nach Vereinbarung:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

nach Vereinbarung:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Annahmeschluss:
16:45 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Achtung: Das Bürgerbüro Bauen hat andere Öffnungszeiten. Diese finden Sie hier

Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten, muss an manchen Tagen schon vor Ablauf der Öffnungszeiten die Ausgabe der Wartemarken beendet werden.

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