Leistungen

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Einheitlichen Ansprechpartner der Handwerkskammer nutzen

Sie möchten eine Dienstleistung in Baden-Württemberg anbieten? Sie wollen wissen, wie das geht und welche Unterlagen erforderlich sind?

Der einheitliche Ansprechpartner hilft Ihnen weiter. Er ist mit unterschiedlichen Verwaltungsstellen und Kammern vernetzt und lotst Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Verwaltungsverfahren. Er ist ein Partner für alle Verfahren.

So können Sie auch außerhalb von Baden-Württemberg alle Verfahren online abwickeln und Unterlagen übermitteln. Sie müssen nicht mehr persönlich bei verschiedenen Ämtern in verschiedenen Ländern erscheinen.

Sie sind nicht verpflichtet, den Einheitlichen Ansprechpartner zu nutzen.

Zuständige Stelle

Die für Sie örtlich zuständige Kammer oder der Stadt-/Landkreis, wenn er die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners übernommen hat

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie

  • kommen aus Deutschland oder einem Mitgliedsland der Europäischen Union und
  • möchten in Baden-Württemberg eine Tätigkeit nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie aufnehmen oder
  • üben hier bereits eine Dienstleistung aus, benötigen aber noch Genehmigungen dafür.

Verfahrensablauf

Der genaue Verfahrensablauf ist abhängig von Ihrer Dienstleistung und den dafür vorgeschriebenen Formalitäten. Informieren Sie sich bei Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner oder nutzen Sie das elektronische Antragsverfahren.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie während des elektronischen Antragsverfahrens bzw. von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner.

Bearbeitungsdauer

Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, werden die Unterlagen zeitnah weiter gereicht.

Sonstiges

Einige Dienstleistungsbereiche sind ausdrücklich ausgenommen. Das sind beispielsweise:

  • Finanzdienstleistungen
  • Dienstleistungen im Bereich der elektronischen Kommunikation
  • Verkehrsdienstleistungen
  • Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
  • Glücksspiele, die einen geldwerten Einsatz verlangen
  • private Sicherheitsdienste und
  • Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsvollziehern

Sollte Ihre Dienstleistung darunter sein, lassen Sie sich von Ihrem Einheitlichen Ansprechpartner beraten.

Wenn Sie als Dienstleister in einem anderen EU-Land ein Unternehmen gründen möchten, unterstützen Sie die Einheitlichen Ansprechpartner in diesem EU-Land. Bei Ihnen erhalten Sie alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen. Alle dazu notwendigen Formalitäten können Sie online erledigen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.05.2018 freigegeben.

Termin vereinbaren

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Annahmeschluss:
17:45 Uhr
Di 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

nach Vereinbarung:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

nach Vereinbarung:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Annahmeschluss:
16:45 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Achtung: Das Bürgerbüro Bauen hat andere Öffnungszeiten. Diese finden Sie hier

Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten, muss an manchen Tagen schon vor Ablauf der Öffnungszeiten die Ausgabe der Wartemarken beendet werden.

Parken

Gegenüber dem Rathaus in der Tiefgarage Marktplatz/Kulturzentrum (Stuttgarter Straße) parken Sie von 06:00 – 02:00 Uhr kostenlos.