Leistungen

Leistungen

Feinstaubplakette

Seit 1. März und 1. Juli 2008 sowie 1. Januar 2009 bestehen in den Umweltzonen mehrerer Städte und Gemeinden Fahrverbote für Altfahrzeuge mit besonders hohen Abgaswerten. Ziel ist die Verringerung der Feinstaubbelastung. Ein neues Verkehrszeichen "Umweltzone" signalisiert das feinstaubbedingte Fahrverbot für diese Fahrzeuge. In diesen Zonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sind oder über bestimmte Ausnahmegenehmigungen verfügen.

Die Plakette wird in drei verschiedenen Farben ausgegeben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern, die Sie in den Fahrzeugpapieren finden.

Eine Übersicht über die Städte und Gemeinden, die Umweltzonen einrichten, bietet der Internetauftritt des Umweltministeriums. Darüber hinaus finden Sie dort ausführliche Informationen zu Themen wie beispielsweise Fördermöglichkeiten für eine Partikelfilter-Nachrüstung, Ausnahmen vom Fahrverbot oder zu den verschiedenen Feinstaubplaketten.

 

Onlineantrag und Formulare

  • Umweltplakette Stuttgart

    Mit diesem Onlinedienst können auch für Fahrzeuge, die nicht in Stuttgart zugelassen sind, Umweltplaketten beantragt werden. Sollte Ihr Stadt- oder Landkreis keinen Onlinedienst anbieten, können Sie daher auch diesen Onlinedienst nutzen.

Zuständige Stelle

  • die Zulassungsbehörde, dies ist
    • für Landkreise: das Landratsamt
    sowie
  • anerkannte Stellen, die Abgasuntersuchungen (AU) durchführen dürfen (z.B. AU-Werkstätten, zugelassene Prüforganisationen wie Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV, GTS oder technische Prüfstellen)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Alle Fahrzeuge, die die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen, erhalten eine entsprechende Plakette.

Sollte Ihr Fahrzeug in die "Schadstoffgruppe 1" (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter) fallen, kann keine Plakette ausgestellt werden. Sie müssen Ihr Auto dann entweder nachrüsten oder dürfen nicht in den ausgeschilderten Umweltzonen fahren, sofern Sie nicht über eine Ausnahmegenehmigung verfügen, die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden kann.

Tipp: Das Umweltministerium hat dazu in seinem Onlineauftritt zum Thema "Luftreinhaltung, Umweltzonen und Fahrverbote" wichtige Informationen zum Download zusammengestellt. Dort finden Sie eine Liste, nach welchen Kriterien Plaketten ausgestellt werden und Erklärungen, wo Sie die Emissionsschlüsselnummer in Ihren Fahrzeugpapieren ablesen können.

 

Verfahrensablauf

Sie müssen sich an eine der zuständigen Stellen wenden und erhalten dort gegen Gebühr die für Ihr Fahrzeug vorgesehene Plakette.

Darüber hinaus stellen einige Stadt- und Landkreise, wie beispielsweise die Städte Stuttgart und Freiburg, Online-Dienste zur Verfügung, über die Sie eine Feinstaubplakette elektronisch bestellen können. Die Plakette wird per Post zugesandt. Die Bezahlung der anfallenden Kosten erfolgt in der Regel durch Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die genauen Regelungen können Sie den Internet-Angeboten entnehmen.

 

Erforderliche Unterlagen

Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil 1 (bei neueren Kfz)

Kosten

Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation fallen unterschiedlich hohe Gebühren beziehungsweise Kosten an (zwischen 5 und 11 Euro).

Freigabevermerk

kleine Test-Änderungen

Termin vereinbaren

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Annahmeschluss:
17:45 Uhr
Di 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

nach Vereinbarung:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

nach Vereinbarung:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Annahmeschluss:
16:45 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten, muss an manchen Tagen schon vor Ablauf der Öffnungszeiten die Ausgabe der Wartemarken beendet werden.

Parken

Gegenüber dem Rathaus in der Tiefgarage Marktplatz/Kulturzentrum (Stuttgarter Straße) parken Sie von 06:00 – 02:00 Uhr kostenlos.