Leistungen

Leistungen

Kindertagespflegeperson werden

Sie möchten sich zur Kindertagespflegeperson qualifizieren lassen?
Dann füllen Sie bitte dieses Onlineformular vollständig aus und laden Sie am Ende des Formulars folgende Dokumente hoch:

  • Ihr Schulabschlusszeugnis
  • Ihren aktuellen tabellarischen Lebenslauf
  • Ihr Motivationsschreiben

Die Anforderungen und einen Vordruck für das Motivationsschreiben finden Sie auf unserer Homepage www.tageseltern-lb.de.

Das vollständig ausgefüllte Onlineformular, die genannten Unterlagen und der Besuch einer unserer Infoveranstaltungen sind Voraussetzung für Gespräche mit Ihnen, um Ihre Eignung als Tagespflegeperson nach § 43 SGB VIII feststellen zu können. Termine für die kommenden Infoveranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage www.tageseltern-lb.de.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind für die Kindertagespflege geeignet. Sie zeichnen sich durch Ihre Persönlichkeit, Ihre Sachkompetenz und Ihre Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen aus.
Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.

Verfahrensablauf

Sie besuchen zunächst eine unserer Infoveranstaltungen. Informationen und Termine finden Sie auf unserer Homepage: www.tageseltern-lb.de

Nach dem Besuch der Infoveranstaltung und bei Vorliegen der oben genannten Unterlagen findet ein Eignungsgespräch mit der für Sie zuständigen pädagogischen Fachberatung im Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung statt.
Über alle weiteren notwendigen Schritte informiert Sie Ihre pädagogische Fachberatung.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

  • Schulabschlusszeugnis
  • Aktueller tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben

Kosten

Im Rahmen der Eignungsüberprüfung entstehen Kosten für Nachweise (Führungszeugnis/se, Hygienebelehrung nach §43 IfSG etc.). Nähere Informationen hierzu bekommen Sie von Ihrer pädagogischen Fachberatung. Die Qualifizierungskurse werden kostenlos angeboten.

Bearbeitungsdauer

-

Hinweise

Keine

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

  • 1 Abs. 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) (Kindertagespflege)
  • 43 Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) (SGB VIII) (Erlaubnis zur Kindertagespflege)
  • Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zur Kindertagespflege
  • 23 Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) (SGB VIII) (Förderung in Kindertagespflege)
  • § 98 Sozialgesetzbuch (Achtes Buch) (SGB VIII) (Erhebung über "Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege")

Freigabevermerk

07.08.2023

Termin vereinbaren

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Annahmeschluss:
17:45 Uhr
Di 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

nach Vereinbarung:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

nach Vereinbarung:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Annahmeschluss:
16:45 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Achtung: Das Bürgerbüro Bauen hat andere Öffnungszeiten. Diese finden Sie hier

Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten, muss an manchen Tagen schon vor Ablauf der Öffnungszeiten die Ausgabe der Wartemarken beendet werden.

Parken

Gegenüber dem Rathaus in der Tiefgarage Marktplatz/Kulturzentrum (Stuttgarter Straße) parken Sie von 06:00 – 02:00 Uhr kostenlos.