Leistungen

Leistungen

Qualitätszeichen Baden-Württemberg beantragen

Das "Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZ BW)" kennzeichnet Produkte mit einer über dem gesetzlichen Standard liegenden Produkt- und Prozessqualität aus.

Berufsverbände und berufsständische Organisationen der Ernährungsbranche (Lizenznehmer) vergeben die Nutzungsrechte zum QZ BW an Verarbeitungsbetriebe und Endvermarkter. Die erforderlichen Kontrollen führen zugelassene, akkreditierte und neutrale Zertifizierungsstellen durch.

Erzeuger von pflanzlichen oder tierischen Produkten, die ihre Erzeugnisse im Rahmen des QZ BW vermarkten möchten, müssen eine Teilnahmevereinbarung für Erzeuger abschließen.

Zuständige Stelle

vom Zeichenträger (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) zugelassene berufsständische Organisationen (Lizenznehmer)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Erzeuger von pflanzlichen Produkten müssen die Regeln des integrierten und kontrollierten Pflanzenbaus einhalten. Das bedeutet beispielsweise, dass sie

  • Nützlinge (z.B. Raubmilben, Florfliegen) in das Pflanzenschutzkonzept einbeziehen,
  • Pflanzenschutzmittel nur mit Begründung einsetzen (der Einsatz muss dokumentiert werden),
  • im Getreideanbau keine Wachstumsregulatoren einsetzen und
  • im gesamten Betrieb keine klärschlammhaltigen Düngemittel verwenden dürfen.

Tipp: Die ausführlichen Regelungen für unterschiedliche pflanzliche Produkte finden Sie auf den Internetseiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg .

Erzeuger von tierischen Produkten müssen weitergehende Regeln einhalten. Das bedeutet beispielsweise, dass sie

  • nur Tiere mästen, die in Baden-Württemberg oder einem angrenzenden Bundesland geboren wurden,
  • überwiegend Futter aus dem eigenen Betrieb verwenden,
  • Zukauffuttermittel nur von zugelassenen Lieferanten beziehen,
  • den Zukauf von Futtermitteln nachvollziehbar dokumentieren,
  • nur Futtermittel verwenden, die nicht GVO-kennzeichnungspflichtig sind, 
  • mit einem Fachtierarzt oder einer Fachtierärztin einen Betreuungsvertrag zur regelmäßigen Bestandsbetreuung abschließen und
  • Tiertransporte tierschutzgerecht durchführen.

Tipp: Die ausführlichen Regelungen für unterschiedliche tierische Produkte finden Sie auf den Internetseiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg

Verfahrensablauf

Einen Zeichennutzungsvertrag oder eine Teilnahmevereinbarung für Erzeuger können Sie bei einem zugelassenen Lizenznehmer beantragen.

Tipp: Eine aktuelle Liste der Lizenznehmer finden Sie auf den Seiten zum Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg . Dort erhalten Sie auch die Zeichensatzung, Formblätter und Checklisten und weitere Informationen zur Antragstellung.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich direkt bei dem jeweiligen Lizenznehmer, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

Der Zeichenträger erhebt für die Nutzung des Qualitätszeichens keine Gebühren.

Hinweis: Die Lizenznehmer können zur Deckung ihrer Kosten Gebühren erheben. Kosten entstehen hauptsächlich durch die vorgeschriebenen Kontrollen und Untersuchungen. Kosten der Lizenznehmer werden direkt in Rechnung gestellt oder in einem Umlageverfahren anteilig erhoben.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Verfügbarkeit der Zertifizierungsstelle, welche die Erstprüfung beim Antragsteller durchführen muss, ab.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 13.07.2015 freigegeben.

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Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Annahmeschluss:
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Di 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

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14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

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14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Annahmeschluss:
16:45 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Achtung: Das Bürgerbüro Bauen hat andere Öffnungszeiten. Diese finden Sie hier

Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten, muss an manchen Tagen schon vor Ablauf der Öffnungszeiten die Ausgabe der Wartemarken beendet werden.

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Gegenüber dem Rathaus in der Tiefgarage Marktplatz/Kulturzentrum (Stuttgarter Straße) parken Sie von 06:00 – 02:00 Uhr kostenlos.