Leistungen

Leistungen

Versorgungswerk der Psychotherapeuten - Mitgliedschaft anmelden

Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (PTV) ist auch für Baden-Württemberg zuständig.

Sind Sie Pflichtmitglied in der für Sie zuständigen Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg geworden, sind Sie zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk verpflichtet.

Als Mitglieder erhalten Sie und Ihre Hinterbliebenen folgende Leistungen:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer- beziehungsweise Waisenrente)
  • Kapitalabfindung für hinterbliebene Ehefrauen und Ehemänner
  • Erstattung von Beiträgen, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft vor Gewährung der Altersrente beenden
  • Überleitung von Beiträgen auf einen anderen Versorgungsträger

Hinweis: Darüber hinaus können Sie auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen erhalten, um Ihre Berufsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.

Als Mitglied des Versorgungswerks müssen Sie monatliche Regelpflichtbeiträge leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen, zum Beispiel wenn Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Zuständige Stelle

das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (PTV)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk sind verpflichtet:

  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die
    • Mitglied in der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg werden und
    • jünger als 63 Jahre sind.

Wenn Sie berufsunfähig sind, ist eine Mitgliedschaft im PTV ausgeschlossen.

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Mitgliedschaft schriftlich oder online anmelden.

Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht zum Download bereit. Senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Auf der Internetseite der zuständigen Stelle können Sie die Angaben zu Ihrer Mitgliedschaft online eintragen. Für den Login erhalten Sie per E-Mail einen Zugangscode.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen der Mitgliedschaft, teilt Ihnen die zuständige Stelle Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt angeben.

Fristen

für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, erfahren Sie aus dem Anmeldebogen, der dazugehörigen Ausfüllhilfe bzw. während des Onlineverfahrens

Hinweis: Es reicht, alle Unterlagen als Kopie beizulegen.

Kosten

  • für die Anmeldung: keine
  • für die Mitgliedschaft: monatlicher Regelpflichtbeitrag (fünf Zehntel des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung).
    Unter besonderen Voraussetzungen kann das Versorgungswerk einen ermäßigten Beitrag festsetzen.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.11.2019 freigegeben.

Termin vereinbaren

Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Annahmeschluss:
17:45 Uhr
Di 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

nach Vereinbarung:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

nach Vereinbarung:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Annahmeschluss:
16:45 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Achtung: Das Bürgerbüro Bauen hat andere Öffnungszeiten. Diese finden Sie hier

Bei sehr starkem Besucheraufkommen und damit verbundenen längeren Warte- und Bearbeitungszeiten, muss an manchen Tagen schon vor Ablauf der Öffnungszeiten die Ausgabe der Wartemarken beendet werden.

Parken

Gegenüber dem Rathaus in der Tiefgarage Marktplatz/Kulturzentrum (Stuttgarter Straße) parken Sie von 06:00 – 02:00 Uhr kostenlos.