Start > Rathaus > Stadtverwaltung
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Arbeitsgericht Stuttgart

Beschreibung

Das Arbeitsgericht übt in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten die Rechtsprechung in erster Instanz aus.

Es gibt zwei Verfahrensarten:

  • Urteilsverfahren: Hier ist das Arbeitsgericht insbesondere zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Rechtsstreitigkeiten resultieren aus dem Arbeitsverhältnis oder betreffen das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen.
     
  • Beschlussverfahren: Hier entscheidet das Arbeitsgericht insbesondere über Rechtsstreitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern aus dem Betriebsverfassungsgesetz.

Die Kammern des Arbeitsgerichtes setzen sich aus einem Vorsitzenden Berufsrichter und je einem ehrenamtlichen Richter aus Kreisen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen.

Nach Eingang einer Klage bzw. eines Antrags findet eine Güteverhandlung statt, in welcher der Vorsitzende versucht, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Ist das nicht möglich, entscheidet die Kammer die Rechtsstreitigkeit in einem weiteren Termin, der Kammerverhandlung, durch Urteil oder Beschluss.

Das Arbeitsgericht darf keine Rechtsberatung vornehmen. Sie können als Bürger jedoch die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts aufsuchen, um dort eine Klage oder andere Anträge aufnehmen zu lassen.

Gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte können Sie in der Regel das Rechtsmittel der Berufung oder der Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg einlegen.

Dem Direktor oder Präsidenten eines Arbeitsgerichtes steht wegen des Verfassungsgrundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit keine Fachaufsicht über die Richter zu. Eine Abänderung gerichtlicher Entscheidungen kann somit nur in der zweiten Instanz beim Landesarbeitsgericht erreicht werden.


Hausanschrift

Johannesstraße 86
70176 Stuttgart
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 0711 21852-0
Fax 0711 21852-100
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach safe-sp1-1449216029726-015977535

Kontakt

Stadt Kornwestheim
Jakob-Sigle-Platz 1
70806 Kornwestheim
Telefon 07154 202-0
Fax 07154 202-8710

Die Stadt als Arbeitgeberin

Die Stadtverwaltung mit mehr als 750 Beschäftigten versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen, das die Bedürfnisse und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt.

Sie möchten Teil der Stadtverwaltung werden?

Dann informieren Sie sich unter Arbeiten und Karriere über die Vorzüge als Mitarbeiter/-in sowie über aktuelle Stellenangebote und Ausbildungsplätze.
Vielleicht können wir Sie ja schon bald im Team der Stadtverwaltung begrüßen!