FB 27 Landwirtschaft
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Zuständigkeit
Das Landratsamt ist auch für den Stadtkreis Stuttgart als untere Landwirtschaftsbehörde zuständig. Nur für die Aufgaben, die den unteren Landwirtschaftsbehörden als Träger öffentlicher Belange (z.B. Beteiligung in Planfeststellungsverfahren) sowie nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (Genehmigung der Veräußerung von forst- und landwirtschaftlichen Grundstücken) und dem Landpachtverkehrsgesetz (Überprüfung von Landpachtverträgen) übertragen sind, ist der Stadtkreis selbst zuständig.
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