Verkehrsschilder
Runter vom Gaspedal: Auf vielen Straßen im Innenstadtbereich gilt ein neues Tempolimit.

Tempolimit im Innenstadtbereich

Die ersten Schilder wurden bereits angebracht, viele von ihnen sind aber noch verhüllt: Auf zahlreichen Straßen im Stadtgebiet von Kornwestheim wird das Tempolimit auf 40 und 30 Stundenkilometer reduziert.

Die Umsetzung hat Ende November begonnen, und zwar zuerst auf den Straßen, die nicht über Ampeln verfügen. Denn deren Schaltung muss der veränderten Geschwindigkeitsbegrenzung angepasst werden. Insgesamt werden 150 neue Verkehrsschilder aufgestellt.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung im innerstädtischen Bereich dient in erster Linie dazu, den Lärm zu reduzieren. Gleichzeitig verspricht man sich davon einen attraktiveren Radverkehr und eine höhere Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger.

"Städtebauliches Verkehrskonzept zur Neuausrichtung des hierarchischen Verkehrsnetzes in Kornwestheim" - so lautet der etwas sperrig klingenden Arbeitstitel für dieses umfassende Projekt. Dieses hat der Gemeinderat der Stadt Kornwestheim kurz vor der diesjährigen Sommerpause verabschiedet. Vorangegangen waren nicht nur intensive Beratungen, sondern auch ein längerer Planungs- und Abstimmungsprozess mit dem Regierungspräsidium Stuttgart. Darüber hinaus hatte ein Fachbüro das von der Stadt Kornwestheim vorgelegte Konzept eingehend überprüft.

Lärmaktionsplan als Ausgangspunkt

Ausgangspunkt war der bereits beschlossene Lärmaktionsplan. Auf dieser Basis sollten einige besonders stark befahrene Straßen im Innenstadtbereich in Tempo-30-Zonen umgewandelt werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart als Fachaufsichtsbehörde regte jedoch an, von punktuellen Reduzierungen auf Tempo 30 abzusehen. Vielmehr wurde die flächendeckende Einführung einer Tempobegrenzung auf 40 Stundenkilometer vorgeschlagen.

Neben der Stetigkeit des Verkehrsflusses sei damit auch eine höhere Akzeptanz der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer verbunden, so die Argumentation. Vorausgesetzt wurde ein städtebauliches Verkehrskonzept, in dem die unterschiedlichen Auswirkungen, unter anderem durch Ausweichverkehr oder den ÖPNV, berücksichtigt werden.

Eine Ausnahme bilden die Lange Straße und die Pfarrer-Hahn-Straße: Weil dort eine hohe Lärmbelästigung der Anwohnerinnen und Anwohner vorliegt, weicht man hier von dem Gesamtkonzept ab. Hier soll hier ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern eingeführt werden.

Mehrwert für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer

Dieser Vorschlag wurde eingehend geprüft und schließlich beschlossen. "Dieser bietet aus Sicht der Stadt einen deutlichen Mehrwert", so Florian Zangl, Leiter des Fachbereichs für Recht, Sicherheit und Ordnung. Er ist sich durchaus darüber bewusst, dass eine gewisse Eingewöhnungszeit notwendig ist, bis die neue Regelung alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erreicht hat.

Florian Zangl kündigt an, dass der städtische Vollzugsdienst die Umstellung auf die Tempobegrenzung zunächst durch den Einsatz von Geschwindigkeitsanzeigetafeln unterstützen werde. Außerdem sollen im Nachgang gezielt mobile Kontrollen durchgeführt werden.

Auf diesen Straßen gilt das neue Tempolimit

Die Umsetzung soll straßenweise erfolgen. Der Bauhof hat mit der Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder bereits begonnen. Hier ein Überblick über die Straßen, auf denen ein neues Tempolimit eingeführt wird: Auf Aldinger Straße, Pfarrer-Hahn-Straße und Lange Straße wird mit der Umsetzung begonnen, hier gilt ein Tempolimit von 30 Stundenkilometern. Die neue Temporegelung gilt auf der Aldinger Straße nur für den Abschnitt westlich der B 27. Im östlichen Bereich, also stadtauswärts in Richtung Pattonville und Remseck, bleibt es bei der Begrenzung auf 50 Stundenkilometer.

(Erstellt am 27. November 2020)