Sollte der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 nicht angepasst werden, drohen deutliche finanzielle Nachteile für Kommunen, die durch den Bau und die Sanierung von Sportstätten in die Infrastruktur des Vereins- und Breitensports investieren. In Kornwestheim wurde 2016 die Hannes-Reiber-Halle eingeweiht. Sie ist damit die jüngste Sporthalle im Stadtgebiet.
Sollte der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 nicht angepasst werden, drohen deutliche finanzielle Nachteile für Kommunen, die durch den Bau und die Sanierung von Sportstätten in die Infrastruktur des Vereins- und Breitensports investieren. In Kornwestheim wurde 2016 die Hannes-Reiber-Halle eingeweiht. Sie ist damit die jüngste Sporthalle im Stadtgebiet.

Stadt Kornwestheim beteiligt sich an offenem Brief der SportRegion Stuttgart e.V.

Die SportRegion Stuttgart e.V. hat in einem offenen Brief (139,3 KB) an das Bundesministerium der Finanzen ihre Besorgnis über die geplante Neufassung der Umsatzsteuerbefreiung für den Sport im Jahressteuergesetz 2024 zum Ausdruck gebracht.

Die geplanten Änderungen könnten erhebliche finanzielle Nachteile für kommunale Investitionen in Sportstätten mit sich bringen. Auch Kornwestheims Oberbürgermeister Nico Lauxmann hat diesen offenen Brief unterzeichnet. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sieht vor, dass bestimmte Leistungen von der Umsatzsteuer befreit werden sollen. Was zunächst positiv klingt, könnte jedoch zu einem Verlust des Vorsteuerabzugs führen, was die Kosten für den Bau und die Sanierung kommunaler Sportanlagen erheblich erhöhen würde. Dies betrifft insbesondere Städte und Gemeinden, die in die Infrastruktur für den Vereins- und Breitensport investieren.

Ganz konkret bedeutet das, dass die Bau- und Sanierungskosten für Sportstätten um den Umsatzsteuerprozentsatz von 19 Prozent steigen könnten, sofern die Änderungen entsprechend des aktuellen Entwurfs umgesetzt werden. "Dies wäre eine große Belastung für die kommunalen Finanzen und könnte viele Projekte gefährden“, heißt es in dem offenen Brief.

Ein Argument, das auch Kornwestheims Oberbürgermeister Nico Lauxmann unterstreicht: "Wir wollen unseren Vereinen weiterhin eine gute, professionelle Infrastruktur zur Verfügung stellen und in Zukunft nicht 19 Prozent der Kosten bei Neubauten und Sanierungen sparen müssen, um die Umsatzsteuer decken zu können." Schließlich sei die Finanzierung von Sportstätten essentiell für den Schul-, Vereins- und Breitensport sowie für die Bereiche Bildung, Sozialwesen und Gesundheit, das wird auch in dem offenen Brief betont.

Die SportRegion Stuttgart e.V. fordert nun eine gesetzliche Klarstellung, dass kommunale Einrichtungen weiterhin von der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs profitieren können. Zudem wird angeregt, ein unbefristetes Optionsrecht einzuführen, das es Kommunen ermöglicht, im Einzelfall über die Anwendung der Steuerbefreiung zu entscheiden.

Abschließend appellieren die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des offenen Briefes der SportRegion Stuttgart e.V. an alle relevanten Entscheidungsträger, sich für eine Änderung des Gesetzentwurfs einzusetzen, um die kommunale Selbstverwaltung und die Finanzierung von Sportstätten nicht zu gefährden. Aus diesem Grunde hat sich auch Lauxmann dazu entschlossen, den offenen Brief noch einmal gesondert an die Bundestagsabgeordneten des hiesigen Wahlkreises weiterzuleiten.