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Eine Bescheinigung ist ab dem 12. Januar 2022 nicht mehr notwendig. Für das Entschädigungsverfahren genügt ab sofort die Vorlage eines Schnell- oder PCR-Testnachweises beim Arbeitgeber.
Sollten Sie eine Bescheinigung für einen Absonderungszeitraum vor dem 12. Januar 2022 benötigen, senden Sie bitte eine Email an corona@kornwestheim.de mit dem Betreff "Bescheinigung". Bitte machen Sie in Ihrer Email folgenden Angaben: Nachname, Vorname, Geburtsdatum sowie Datum des positiven PCR-Tests. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Corona-Hotline 07154-202-4444.