Bürgerinnen und Bürger können Widerspruch gegen Datenübermittlungen einlegen

Die Stadt Kornwestheim hat die Bürgerschaft jüngst in einer Amtlichen Bekanntmachung über die Möglichkeit informiert, gegen die Weitergabe persönlicher Daten an bestimmte Stellen Widerspruch einzulegen. Diese Übermittlungen betreffen verschiedene Bereiche und basieren auf den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes (BMG).

Die wichtigsten Punkte, gegen die ein Widerspruch eingelegt werden kann, im Überblick:

  1. Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten für Wahlwerbung:
    Parteien, Wählergruppen und andere Wahlvorschlagsträger können sechs Monate vor einer Wahl Daten (Gruppenauskünfte) aus dem Melderegister anfordern, um Bürgerinnen und Bürger über anstehende Wahlen und Abstimmungen zu informieren. Diese Daten umfassen Namen, Doktorgrad und Adresse, jedoch nicht die Geburtstage. 
  2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten zum Zwecke der Information an Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bei Wahlen und Abstimmungen:
    Bei Wahlen, an denen auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger teilnehmen dürfen, können diese zur Wahlwerbung kontaktiert werden. 
  3. Widerspruch gegen die Datenweitergabe an Mandatsträger, das Staatsministerium, Presse und Rundfunk bei Jubiläen:
    Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen Informationen über Alters- und Ehejubiläen anfordern. Dabei werden Name, Anschrift, Doktorgrad und Jubiläumsdatum weitergegeben. Die Daten können außerdem zu Ehrungszwecken durch das Staatsministerium verwendet werden.
  4. Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften:
    Die Meldebehörde übermittelt Daten wie Namen, Geburtsdatum und Ort, Geschlecht oder auch Anschriften der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betroffene Institution. Dies umfasst auch Daten von Familienangehörigen, die nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören. Familienangehörige haben das Recht, dieser Übermittlung zu widersprechen.
  5. Widerspruch gegen die Weitergabe an Adressbuchverlage:
    Namen, Doktorgrad und aktuelle Anschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern ab 18 Jahren dürfen an Adressbuchverlage weitergegeben werden. Die Daten dürfen ausschließlich für die Herausgabe von Adressbüchern genutzt werden.
  6. Widerspruch gegen die Datenweitergabe an die Bundeswehr:
    Die Meldebehörde übermittelt jährlich bis zum 31. März Daten von Jugendlichen, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr zur Information über den freiwilligen Wehrdienst. Für das Jahr 2025 betrifft dies den Geburtsjahrgang 2008.

So legen Sie Widerspruch ein:

Alle Widersprüche können schriftlich beim Bürgerbüro der Stadt Kornwestheim, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim, eingelegt werden. Widersprüche bleiben bis zu ihrem Widerruf wirksam. Online ist der unter den Reitern Rathaus > Bürgerservice > Onlineanträge unter den Formularen des Bürgerbüros zu finden. Die Amtliche Bekanntmachung im Wortlaut kann hier (PDF / 64,8 KB) nachgelesen werden.