Wer sich mit Schienenlärm konfrontiert sieht, kann dem Eisenbahn-Bundesamt derzeit seine Problematik schildern. Foto: Verband Region Stuttgart/Martina Denker
Wer sich mit Schienenlärm konfrontiert sieht, kann dem Eisenbahn-Bundesamt derzeit seine Problematik schildern. Foto: Verband Region Stuttgart/Martina Denker

Eisenbahn-Bundesamt startet zweite Beteiligungsphase seiner Lärmaktionsplanung

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung beteiligen.

Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt, wie es nun mitgeteilt hat, die Beteiligungsplattform auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet. In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.

Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen. Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf www.laermaktionsplanung-schiene.de.