Wilder Müll hat Konsequenzen
In Baden-Württemberg wird immer mehr Müll illegal abgelegt. Ob Mobiliar, Bauschutt, Flaschen oder Plastikverpackungen - die Landkreise und Städte haben alle Hände voll zu tun. Meist bleiben die Kosten an allen Bürgerinnen und Bürgern hängen, während die Verursacherinnen und Verursacher nur selten ermittelt werden.
Auch in Kornwestheim stellten der Bauhof sowie besorgte Bürgerinnen und Bürger zuletzt vermehrt fest, dass die Entsorgung von Müll und Gegenständen auf öffentlich zugänglichen Plätzen zunimmt. Ein jüngstes Beispiel ist die Ablage von zahlreichen Stühlen, Tischen und Schränken auf einem Feldweg in Kornwestheim. Die Beschwerden reichen von Zigarettenstummeln und entsorgtem Hausmüll bis zu Sperrmüll auf dem Feld.
Nach der Polizeiverordnung der Stadt Kornwestheim ist es untersagt, auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und in Grün- und Erholungsanlagen Kleinabfälle wegzuwerfen oder abzulagern, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter. Gleichzeitig kann bei der Ablagerung von wildem Müll auch ein Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz beziehungsweise die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises vorliegen. Beide Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 1.000 EUR geahndet werden.
Ein Appell an jede Bürgerin und jeden Bürger
Abfall oder Sperrmüll an Waldrändern oder Grünflächen zu entsorgen ist nicht nur eine Straftat, sondern kann auch fatale Folgen für die Natur haben. Chemische Bestandteile oder Giftstoffe können durch Regen in den Waldboden, und anschließend bis in das Grundwasser eindringen. So werden Pflanzen, Tiere und Menschen gleichermaßen gefährdet.
Bürgerinnen und Bürgern, die ein solches Vergehen beobachten, werden gebeten, die Polizei zu informieren.