Erklärung der Stadt Kornwestheim zum Sachverhalt Keck
Die Stadt Kornwestheim hat im Zuge der Aufklärung der in der anonymen Anzeige vom 31. August 2023 erhobenen Vorwürfe gegen Oberbürgermeisterin a.D. Ursula Keck nach aktuellem Stand mit Unterstützung eines externen Rechtsanwalts folgenden Sachverhalt festgestellt:
1. a.) Bei der Feier am 3. August 2023 – in der letzten aktiven Arbeitstagwoche von Frau Oberbürgermeisterin a.D. Ursula Keck – handelte es sich um ein verwaltungsinternes Abschiedsfest für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Kornwestheim.
Zutreffend ist, dass die Feier mit dem Geburtstag von Frau Keck zusammenfiel, jedoch hatte die Stadtverwaltung im Vorfeld klargestellt, dass sie eine Feier anlässlich des Geburtstags ablehnt. Beim Abschiedsfest und in der von der Stadtverwaltung versandten Einladung wurde – wie es die Höflichkeit gebietet – auf den Umstand des Geburtstags hingewiesen, allerdings hat dies aus Sicht der Stadt Kornwestheim nicht dazu geführt, dass die Abschiedsfeier einen privaten Charakter erhielt.
Die Kosten betrugen – entgegen den Angaben in der anonymen Anzeige – 4.794,- EUR und wurden von der Stadt Kornwestheim getragen.
1. b.) Im Zusammenhang mit den auf Anweisung von Frau Keck beauftragten Zeitungsanzeigen wurden über die Stabsstelle Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit Anfragen für Zitate versandt. Als Vertreter der Verwaltungsspitze wurde lediglich Erster Bürgermeister Daniel Güthler, nicht aber Bürgermeisterin Martina Koch-Haßdenteufel angefragt. Erster Bürgermeister Daniel Güthler hat entschieden, kein Zitat beizusteuern.
Die Gesamtkosten für die Anzeigen betrugen – anders als in der anonymen Anzeige behauptet – insgesamt brutto 10.710,- EUR. Diese Kosten wurden auf Anweisung von Frau Keck frei gegeben.
2. Die Stadtverwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Rechtsanwalt die beiden Sachverhalte aufgearbeitet und das Ergebnis dem Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt. Auch die städtischen Gremien wurden über den aktuellen Sachstand informiert. Vor dem Hintergrund, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart zwischenzeitlich ein Ermittlungsverfahren gegen Frau Keck eingeleitet hat, bittet die Stadtverwaltung Kornwestheim um Verständnis, dass über diese Mitteilung hinaus keine weiteren Angaben gemacht werden. Die Stadt Kornwestheim sichert der Ermittlungsbehörden in der Aufklärung des Sachverhalts ihre vollumfängliche Kooperation zu.