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FAQ Sonderlandeplatz Pattonville

Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung zum Sonderlandeplatz in Pattonville hat die Stadtverwaltung Kornwestheim in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Ludwigsburg und dem Regierungspräsidium Stuttgart die Fragen der Bürgerinnen und Bürger in einem FAQ aufgearbeitet. 

Was wird seitens der Flugbetriebsgemeinschaft Pattonville e.V. beantragt?

1. Änderungen / Erweiterungen für den Betrieb des Rettungshubschraubers
Der Nachtflugbetrieb des Rettungshubschraubers Christoph 51 soll nachts für bis zu 800 Flugbewegungen ermöglicht werden. Insgesamt sollen jährlich 4.500 Flugbewegungen stattfinden dürfen.

2. Änderungen / Erweiterungen für den zivilen Flugbetrieb

2.1 FlugbewegungenDie Beschränkung der maximalen Anzahl an zulässigen Landungen pro Tag soll für stationierte und platzfremde Luftfahrzeuge auf 30 Landungen zusammengeführt werden. Ultraleichtflugzeuge sollen hier aufgrund der geringen Lärmemission nicht mehr berücksichtigt werden.Die jährliche Begrenzung der zulässigen Landungen soll entfallen.

2.2 Anzahl stationierter LuftfahrzeugeDie Obergrenze für die Stationierung motorgetriebener Luftfahrzeuge soll entfallen.

2.3 BetriebszeitenEine Neuregelung der Betriebszeiten wird folgendermaßen angestrebt:Montag bis Samstag: 07:00-20:00 (22:00*) UhrSonntag und Feiertag: 09:00-13:00 (15:00*) Uhr sowie 15:00-20:00 (22:00*) Uhr*Betriebszeiten nur für Landungen

2.4 FlugleiterDie Pflicht zur Anwesenheit eines Flugleiters soll aufgehoben werden.

Was sind die zentralen Ergebnisse des Lärmgutachtens, bezogen auf den geplanten Nachtflugbetrieb?

Derzeit ist am Sonderlandeplatz Pattonville bereits eine Landung pro Nacht erlaubt. Für die Ausweitung des Nachtflugbetriebes wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Dafür wurde die schalltechnische Belastung der Bürgerinnen und Bürger in den Nachtstunden untersucht. Für die Untersuchung sind zwei Belastungswerte maßgeblich: Zum einen der Mittelwert aller Nachtflüge und zum anderen der Maximalwert als Einzelwert. Laut Gutachten sind dabei 800 Nachtflugbewegungen möglich. Da bisher bereits eine Landung pro Nacht genehmigt ist, geht es um eine rechnerische Erweiterung des Nachtflugbetriebes von 800 - 365 = 435 Flugbewegungen pro Jahr, was einer durchschnittlichen Zunahme der Flugbewegungen von 1,2 Starts (oder Landungen) pro Nacht entspricht. Für diese Werte zeigt die Schallimmissionsprognose am Sonderlandeplatz Pattonville, dass die gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte bzw. Orientierungswerte am südlichen Ortsrand von Pattonville eingehalten werden. An den Ortsrändern von Kornwestheim und Aldingen ist sogar eine deutliche Unterschreitung der Richtwerte zu erwarten. Aufgrund der geringen Anzahl nächtlicher Flugbewegungen werden die präventiven Richtwerte für die maximale Häufigkeit der Maximalpegel im Nachtzeitraum nicht tangiert und nicht überschritten.

Warum wird das Gutachten erst im Juni 2024 vorgestellt, wenn es bereits seit November 2023 vorliegt?

Es wurden zwei schalltechnische Untersuchungen durchgeführt. Die Schallimmissionsprognose für den Nachtflugbetrieb ist seit Januar 2023 fertiggestellt. Die zweite Schallimmissionsprognose betrifft den Tagflugbetrieb und diese wurde im November 2023 fertiggestellt. Beide Gutachten wurden in Vorbereitung für die Antragstellung angefertigt und sind Bestandteil dieses Antrags. Nachdem noch offene Fragen und Details bezüglich des Antrages geklärt wurden, liegt der Antrag inklusive der Gutachten im Rahmen der Offenlage seit dem 3. Juni 2024 bei den Gemeinden aus. Durch die jetzige Vorstellung der Gutachten besteht ein aktueller Bezug zum Antragsverfahren und es lassen sich mögliche Fragen klären.

Weshalb kommt das aktuelle Gutachten zu einem anderen Ergebnis, als das im Jahr 2008 durchgeführte Gutachten?

Die Gutachten sind mittlerweile mehr miteinander vergleichbar. Im Jahr 2008 lag nicht der heutige technische Standard bei Helikoptern vor. Diese verursachen nun deutlich weniger Lärm als noch im Jahr 2008.

Wieso werden die Schallimmissionswerte im Gutachten berechnet und nicht gemessen?

Die gültigen Normen sehen eine Berechnung und keine Messung vor. Daher muss die Schallimmission berechnet werden. Eine Messung von Schallimmissionen ist im Übrigen subjektiver, da sie anfälliger für u.a. Schwankungen ist. Die Ergebnisse bei einer Messung können sich durch andere Störgeräusche, Witterung sowie Tages- und Jahreszeiten verändern. Eine Berechnung zur Ermittlung der tatsächlichen Lärmwerte ist daher effektiver (und zudem vorgeschrieben).

Wer entscheidet, ob die Flugzeiten des Rettungshubschraubers auch in die Nacht hinein ausgeweitet werden dürfen?

Für die Genehmigung des 24-h-Betriebs ist das Regierungspräsidium Stuttgart als Luftfahrtbehörde des Landes zuständig. Die Entscheidung trifft die Landesluftfahrtbehörde im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nach §6 Luftverkehrsgesetz mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Antragsunterlagen sind vom 3. Juni bis einschließlich 5. Juli 2024 in den Gemeinden ausgelegt. Einwendungen können bis einschließlich 19. Juli 2024 an die Gemeinden oder an das Regierungspräsidium Stuttgart übermittelt werden.

Wird die Stadt Kornwestheim am Verfahren beteiligt?

Die Stadt kann gegenüber dem Regierungspräsidium ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben. Über den Inhalt der Stellungnahme wird daher seitens des Gemeinderats am 11.07.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen.

Kann der Zweckverband Pattonville ebenfalls zum Verfahren Stellung nehmen?

Die Möglichkeit zur Stellungnahme besitzt auch der Zweckverband Pattonville. Da jedoch die Städte Kornwestheim und Remseck am Neckar am Verfahren beteiligt werden, ist eine weitere Stellungnahme nicht zielführend.

Warum ist es notwendig, die Flugzeiten auszuweiten?

Eine Ausweitung der Flugzeiten begründet sich durch das neue Luftrettungskonzept des Landes.

Welchen Beitrag leistet die Ausweitung der Flugzeiten für die Sicherheit der medizinischen Versorgung im Landkreis Ludwigsburg?

Aktuell ist die Versorgung durch die Luftrettung im Bereich Nord-Württemberg und damit auch im Landkreis Ludwigsburg bei Dunkelheit deutlich ausbaufähig. Diese Unterversorgung führt dazu, dass bei zeitkritischen Verletzungen und Erkrankungen die zur optimalen Therapie angestrebten Versorgungszeiten, vor allem in den Nachtstunden, nicht eingehalten werden können. Von besonderer Relevanz sind schnelle Versorgungszeiten vor allem für schwere Schädel-Hirn-Traumata sowie Polytraumata. Der Erfolg der medizinischen Behandlung hängt bei solchen Verletzungen wesentlich davon ab, wie schnell der Patient einer adäquaten medizinischen Versorgung in einem spezialisierten Zentrum zugeführt wird. Hier kommt der Luftrettung als schnelles Transportmittel eine wesentliche Bedeutung zu. Die Relevanz, auch in den Nachtstunden auf einen Rettungshubschrauber zurückgreifen zu können, wird dadurch untermauert, dass etwa 20 Prozent aller Polytraumapatientinnen und -patienten sowie etwa 33 Prozent aller Patientinnen und Patienten mit schwerem Schädel-Hirn-Trauma in den Nachtstunden anfallen. Eine der Maximalversorgungskliniken, in der die Versorgung von Schwerstverletzten im Bereich Nord-Württemberg erfolgt, ist das RKH-Klinikum Ludwigsburg. Auch die notärztliche Besetzung des Rettungshubschraubers Christoph 51 wird durch erfahrene Fachärztinnen und -ärzte für Anästhesiologie mit den Zusatzbezeichnungen Notfallmedizin und Intensivmedizin des RKH-Klinikums Ludwigsburg sichergestellt. Diese Notärztinnen und Notärzte weisen eine hohe klinische Expertise auf und sind auf die medizinische Versorgung von Schwerstkranken und Schwerstverletzten spezialisiert. Vom Standort Pattonville sind nicht nur weite Bereiche Nord­-Württembergs in adäquater Zeit per Rettungshubschrauber erreichbar, sondern auch der Großteil Nord-Badens wie auch Ost-Württembergs. Für den Landkreis Ludwigsburg ist eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten von allergrößter Wichtigkeit und die Ausweitung der Flugzeiten verbessert diese.