Dienst- und Öffnungszeiten der Stadtverwaltung und ihrer Einrichtungen über Ostern
Während der Osterfeiertage sind das Rathaus und die städtischen Einrichtungen teilweise geschlossen oder haben nur stundenweise geöffnet.
Das Rathaus, die Stadtbücherei und das Jugendzentrum sind von Karfreitag, 29. März 2024, bis einschließlich Ostermontag, 1. April 2024, geschlossen.
Das Schulmuseum ist am Karsamstag, 30. März 2024, und Ostersonntag, 31. März 2024, von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Am Karfreitag, 29. März 2024, und Ostermontag, 1. April 2024, bleibt das Museum geschlossen. Das Museum im Kleihues-Bau ist am Karsamstag, 30. März 2024, und am Ostersonntag, 31. März 2024, von 11:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Am Karfreitag, 29. März 2024, und am Ostermontag, 1. April 2024, bleibt das Museum geschlossen.
Das Bewohner- und Familienzentrum (BFZ) ist bis Ostermontag, 1. April 2024, geschlossen. Vom 2. bis zum 4. April 2024 findet das Ferienprogramm statt. Am Freitag, 5. April 2024, ist das BFZ ebenfalls geschlossen. Die Mobile Jugendarbeit ist bis Ostermontag, 1. April 2024, nicht zu erreichen.
Friedhofsverwaltung und Tierfriedhof: Die Friedhofsverwaltung ist von Karfreitag, 29. März 2024, bis einschließlich Mittwoch, 3. April 2024, geschlossen. Für die Vergabe von Bestattungsterminen steht während dieser Zeit die Firma Raible telefonisch unter der Nummer 07154-4133 zur Verfügung.
Weitere Hinweise:
Am Karfreitag, 29. März 2024, und Ostermontag, 1. April 2024, verkehren die Busse des Stadtlinienverkehrs wie an Sonntagen. Der Wochenmarkt auf dem Marktplatz wird auf Gründonnerstag, 28. März 2024, vorverlegt. Der Bauernmarkt auf dem Holzgrundplatz findet wie gewohnt am Ostersamstag, 30. März 2024, statt.
Öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzveranstaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind von Gründonnerstag, 28. März 2024, 18:00 Uhr, bis einschließlich Karsamstag, 30. März 2024, 20:00 Uhr, verboten.
Öffentliche Sportveranstaltungen und öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, sowie sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen, sind am Karfreitag während des ganzen Tages nicht erlaubt. Außerdem sind öffentliche Sportveranstaltungen am Ostersonntag bis 11:00 Uhr verboten. Der Betrieb von Spielhallen und der Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten ist am Karfreitag während des ganzen Tages verboten.