Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt – Infos zur Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungen zur vorgezogenen Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, werden ab Montag, 13. Januar 2025, verschickt. Sie sollten allen wahlberechtigten Kornwestheimerinnen und Kornwestheimer, in den nachfolgenden Tagen zugehen.
Wer seine Wahlbenachrichtigung bis Sonntag, 2. Februar 2025, noch nicht erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sich bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, beim Bürgerbüro der Stadt Kornwestheim telefonisch unter der Nummer 07154-202-8040 melden.
Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht die Möglichkeit haben, am 23. Februar 2025 ihre Stimme im Wahllokal abzugeben, gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Hierfür stehen zwei Wege zur Verfügung.
- Zum einen kann der Antrag zur Briefwahl über einen Link auf der Startseite der städtischen Homepage oder über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen werden seitens der Stadtverwaltung nach dem Erhalt der Stimmzettel – voraussichtlich ab Montag, 10. Februar 2025 – versendet.
- Zum anderen besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab Montag, 10. Februar 2025, bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, persönlich im Bürgerbüro abzuholen und gegebenenfalls sofort zu wählen. Hierzu ist die Wahlbenachrichtigung mitzubringen.
Aufgrund der engen Taktung und der Postlaufzeiten bittet die Stadtverwaltung Kornwestheim, wenn möglich, die Urnenwahl am Sonntag, 23. Februar 2025, wahrzunehmen. Sollte die Briefwahl genutzt werden, empfiehlt sich die persönliche Abholung der Unterlagen im Rathaus.
Alle Wählerinnen und Wähler, die sich für die Briefwahl entscheiden, werden darum gebeten, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden. Der Wahlbriefumschlag muss am Wahltag spätestens um 18:00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Die roten Wahlbriefumschläge können im Rathaus, Jakob-Sigle-Platz 1, abgegeben oder in jeden öffentlichen Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen werden. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden die Briefe durch die Deutsche Post AG portofrei versandt. Sendungen durch andere Postunternehmer und Sendungen aus dem Ausland müssen frankiert werden.
Damit die abgegebene Stimme bei der Briefwahl zählt, ist es besonders wichtig, dass die im unteren Teil des Wahlscheins vorgedruckte eidesstattliche Versicherung ausgefüllt und unterschrieben ist. Ansonsten wird der Wahlbrief vom Briefwahlvorstand zurückgewiesen. Wer den Wahlscheinantrag für eine andere Person stellt oder die Unterlagen in Empfang nimmt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Hierzu ist auch die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen.